Beziehen Sie Kinderzuschlag, Wohngeld, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach § 2 AsylbLG oder Sozialhilfe und Ihr Kind benötigt Nachhilfe oder Förderunterricht?
Lassen Sie sich die Notwendigkeit der Förderung durch den Klassen- oder Fachlehrer bestätigen (dafür hat die Schule entsprechende Formulare) und geben Sie die Formulare im Landkreis, Abteilung Bildung und Teilhabe, ab.
Da die Bearbeitung teilweise bis zu 6 Wochen dauert, fragen Sie den zuständigen Sachbearbeiter, ob wir schon mit der Nachhilfe beginnen dürfen. Anschließend melden Sie sich bitte bei mir, damit wir starten können. Den Bewilligungsbescheid reichen Sie an mich weiter sobald sie ihn erhalten.
Ich unterrichte ihr Kind natürlich zuzahlungsfrei.